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BGBl III 133/2012

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

133. Übereinkommen über das Europäische Forstinstitut; Annahme der deutschen und französischen Sprachfassung
(NR: GP XXIV RV 1673 AB 1754 S. 153. BR: AB 8737 S. 809.)

133. Übereinkommen über das Europäische Forstinstitut; Annahme der deutschen und französischen Sprachfassung

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Übereinkommen über das Europäische Forstinstitut11 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 1/2006.; Annahme der deutschen und französischen Sprachfassung

[Übereinkommen in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Übereinkommen in französischer Sprachfassung siehe Anlagen]

Die Annahme der deutschen und französischen Sprachfassung des Übereinkommens über das Europäische Forstinstitut wurde am 27. Juni 2012 dem finnischen Außenministerium notifiziert; laut Mitteilung des Depositärs vom 21. August 2012 haben alle Vertragsparteien des Übereinkommens die Authentifizierung der deutschen und französischen Sprachfassung angenommen.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Faymann

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