63. Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Ermächtigung zur Übernahme der Rückerstattung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge erlassen und das Bundesgesetz zur Rückführung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge der Konsumenten aufgehoben wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel 1
Bundesgesetz über die Ermächtigung zur Übernahme der Rückerstattung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge
Vertrag zugunsten Dritter
§ 1. (1) Die Bundesministerin für Finanzen wird ermächtigt, die Verpflichtung zur Rückzahlung von Beiträgen der Käufer von Kühlgeräten, die auf Grund der Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie über die Rücknahme von Kühlgeräten, BGBl. Nr. 408/1992, und der Verordnung des Bundesministers für Umwelt, mit der die Verordnung über die Rücknahme von Kühlgeräten geändert wird, BGBl. Nr. 168/1995, Beiträge für Entsorgungsplaketten entrichtet oder Gutscheine erworben und die dafür gezahlten Beiträge noch nicht zurückerhalten haben, durch mit der UFH Umweltforum Haushalt GmbH & Co KG abzuschließendem Vertrag zugunsten der Käufer zu übernehmen, insoweit die UFH Umweltforum Haushalt Privatstiftung für die Erfüllung der in Abs. 2 Z 1 definierten Zahlungsverpflichtungen der UFH Umweltforum Haushalt GmbH & Co KG aus diesem Vertrag eine abstrakte Garantie abgibt.
(2) Gemäß diesem abzuschließenden Vertrag
- 1. leistet die UFH Umweltforum Haushalt GmbH & Co KG für die Übernahme der Rückzahlungsverpflichtungen ein Entgelt von 24 Millionen Euro an den Bund,
- 2. übernimmt die UFH Umweltforum Haushalt GmbH & Co KG unentgeltlich bis 31. Dezember 2020 die Prüfung und Abwicklung der Rückzahlungsansprüche sowie
- 3. übernimmt die UFH Umweltforum Haushalt GmbH & Co KG die Begleichung der Rückzahlungen bis 31. Dezember 2013 jährlich bis zu einem Betrag in Höhe der in den Jahren 2009 und 2010 jährlich durchschnittlich angefallenen Rückzahlungen.
Verwendungszweck
§ 2. Das gemäß § 1 zu zahlende Entgelt ist für die Rückzahlung der Ansprüche gemäß § 1, des Verbraucherschutzes, für in § 1 des Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetzes, BGBl. I Nr. 113/2008, genannte Ziele sowie für Zwecke des Umweltschutzes und der Rechtsgewährung einschließlich der Abdeckung des Gerichtsbetriebes zu verwenden.
§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Finanzen im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Justiz, dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betraut.
Artikel 2
Aufhebung
Das Bundesgesetz zur Rückführung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge der Konsumenten, BGBl. I Nr. 111/2010, wird rückwirkend mit Ablauf des 30. Dezember 2010 aufgehoben.
Fischer
Faymann
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