126. Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Änderung des ORF-Gesetzes
Das Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk (ORF-Gesetz, ORF-G), BGBl. Nr. 379/1984, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 50/2010 wird wie folgt geändert:
1. In § 31 Abs. 10 wird am Ende des ersten Satzes der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und folgende Wortfolge eingefügt:
„jedenfalls aber dann, wenn der Rundfunkteilnehmer (§ 2 Abs. 1 RGG) an seinem Standort mit den Programmen des Österreichischen Rundfunks gemäß § 3 Abs. 1 terrestrisch (analog oder DVB-T) versorgt wird.“
2. In § 49 wird folgender Abs. 10 angefügt:
„(10) § 31 Abs. 10 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 126/2011 tritt am 1.1.2012 in Kraft.“
Fischer
Faymann
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