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BGBl II 43/2011

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

43. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Verordnung „Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung, gültig für das Jahr 2007 ab 1. März 2007“ der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres gesetzwidrig war

43. Kundmachung der Bundesministerin für Inneres über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Verordnung „Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung, gültig für das Jahr 2007 ab 1. März 2007“ der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres gesetzwidrig war

Gemäß Art. 139 Abs. 5 zweiter Satz B-VG und gemäß § 60 Abs. 2 in Verbindung mit § 61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem Erkenntnis vom 29. November 2010, V 88,89/10-9, der Bundesministerin für Inneres zugestellt am 13. Jänner 2011, erkannt:

„Die Verordnung „Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung, gültig für das Jahr 2007 ab 1. März 2007“ der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres war gesetzwidrig.“

Fekter

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