405. Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der das Verzeichnis der harmonisierten Normen für die Sicherheit von Geräten und Schutzsystemen zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen aktualisiert wird
Auf Grund des § 71 Abs. 4 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 99/2011, und des § 3 Abs. 4 des Elektrotechnikgesetzes 1992 - ETG 1992, BGBl. Nr. 106/1993, geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 136/2001, in Verbindung mit § 5 Abs. 4 der Explosionsschutzverordnung 1996 - ExSV 1996, BGBl. Nr. 252/1996, wird kundgemacht:
- 1. Die Neufassung des Verzeichnisses der harmonisierten Europäischen Normen für die Sicherheit von Geräten und Schutzsystemen zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen wird in der Anlage mit Stand 18.11.2011 geregelt.
- 2. Mit dieser Kundmachung wird der gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtung entsprochen, die sich aus Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 94/9/EG für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX) und aus der Mitteilung der Kommission 2011/C 338/02 vom 18.11.2011 ergibt.
- 3. Die Kundmachung vom 5. Juli 2011, BGBl. II Nr. 215/2011, wird hiermit gegenstandslos.
Mitterlehner
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