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BGBl II 385/2011

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

385. Verordnung: Heimarbeitstarif für Heimarbeiter/innen in der Kettenstichstickerei

385. Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der ein Heimarbeitstarif für Heimarbeiter/innen in der Kettenstichstickerei erlassen wird

Das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ist gemäß § 34 Abs. 1 Heimarbeitsgesetz 1960, BGBl. Nr. 105/1961, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 74/2009, ermächtigt, auf Antrag einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft der Arbeitnehmer Heimarbeitstarife zu erlassen.

Das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat mit Beschluss vom 21. November 2011 nach Durchführung einer Senatsverhandlung nachstehenden Heimarbeitstarif erlassen:

Heimarbeitstarif

für Heimarbeiter/innen in der Kettenstichstickerei

H 13/2011/V/33/3

Geltungsbereich

§ 1. Dieser Heimarbeitstarif gilt:

  1. 1. Räumlich: für das Bundesland Vorarlberg.
  2. 2. Sachlich: für alle Heimarbeiten auf dem Gebiet der Kettenstichstickerei.
  3. 3. Persönlich: für alle Auftraggeber/innen (Mittelspersonen), die für die unter Z 2 angeführten Arbeiten Heimarbeiter/innen beschäftigen, und für alle Heimarbeiter/innen, an die solche Arbeitsaufträge erteilt werden.

Wirksamkeitsbeginn und Geltungsdauer

§ 2. Dieser Heimarbeitstarif tritt gemäß § 35 Abs. 1 des Heimarbeitsgesetzes für alle ab dem 1. Jänner 2012 von den Heimarbeiter/innen ausgeführten Aufträge (Heimarbeiten) in Kraft und gilt bis zu einer Aufhebung oder Abänderung gemäß § 36 Abs. 1 Heimarbeitsgesetz 1960.

Tarifbestimmungen

§ 3.

  1. 1. Mindeststundenlohn:

    Für andere Stickarbeiten (Festonieren und Ausbrennen) beträgt der Mindeststundenlohn 6,30 €.

  1. 2. Zuschlag:

    Stickaufträge, die mit drei oder mehr Farben bzw. Stickmaterialien ausgeführt werden, erhalten einen Zuschlag von 10%.

  1. 3. Zuschlag

    Stickaufträge, bei denen das Vernähen (Handarbeit) von mindestens fünf Fäden vorgesehen ist, erhalten einen Zuschlag von 10%.

Lukowitsch

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