253. Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend schifffahrtspolizeiliche Beschränkungen auf Inn, Salzach und Saalach, BGBl. II Nr. 267/2004, geändert wird
Auf Grund der §§ 17 Abs. 2, 18 Abs. 2, 37 Abs. 3 und 153 Abs. 1 des Schifffahrtsgesetzes, BGBl. I Nr. 62/1997, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 111/2010, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Inneres verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend schifffahrtspolizeiliche Beschränkungen auf Inn, Salzach und Saalach, BGBl. II Nr. 267/2004, wird wie folgt geändert:
Der Punkt am Ende von § 2 Z 3 wird durch einen Beistrich ersetzt.
Dem § 2 wird folgende Z 4 angefügt:
- „4. Fahrzeuge und Schwimmkörper, die im Rahmen von behördlich bewilligten Veranstaltungen gemäß § 64 der Seen- und Fluss-Verkehrsordnung, BGBl. Nr. 42/1990 in der jeweils geltenden Fassung, eingesetzt werden, sofern die Bewilligung im Einvernehmen mit der für die schifffahrtspolizeiliche Verkehrsregelung zuständigen Behörde der Bundesrepublik Deutschland erteilt wurde.“
Bures
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