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BGBl II 234/2011

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

234. Bekanntmachung: Lehrpläne für den islamischen Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen

234. Bekanntmachung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Lehrpläne für den islamischen Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993, wird bekannt gemacht:

Die nachstehend genannten Anlagen für Lehrpläne für den islamischen Religionsunterricht wurden von der islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich hinsichtlich aller Schulstufen mit Wirksamkeit vom 1. September 2011 erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht:

1. Allgemeine Bestimmungen der Lehrpläne für den islamischen Religionsunterricht

Anlage 1

2. Lehrplan für den islamischen Religionsunterricht an Volksschulen

Anlage 2

3. Lehrplan für den islamischen Religionsunterricht an Hauptschulen und der Volksschuloberstufe

Anlage 3

4. Lehrplan für den islamischen Religionsunterricht an Polytechnischen Schulen

Anlage 4

5. Lehrplan für den islamischen Religionsunterricht an Sonderschulen

Anlage 5

6. Lehrplan für den islamischen Religionsunterricht an berufsbildenden Pflichtschulen, berufsbildenden mittleren und höheren Schulen und Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung

Anlage 6

7. Lehrplan für den islamischen Religionsunterricht an allgemein bildenden höheren Schulen

Anlage 7

8. Anhang für den Lehrplan für islamische Religion

Anlage 8

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Anlage 3

Anlage 3 

Anlage 4

Anlage 4 

Anlage 5

Anlage 5 

Anlage 6

Anlage 6 

Anlage 7

Anlage 7 

Anlage 8

Anlage 8 

Schmied

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