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BGBl II 221/2011

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

221. Verordnung: Tarif für die Erteilung der staatlichen Prüfnummer

221. Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über einen Tarif für die Erteilung der staatlichen Prüfnummer

Auf Grund des § 25 Abs. 12 des Weingesetzes 2009, BGBl. I Nr. 111 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 111/2010, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

§ 1. Das Entgelt für die gemäß § 25 Abs. 1 des Weingesetzes 2009 vorzunehmenden Untersuchungen wird laut den Anlagen 1 und 2 festgesetzt. Ein Punkt der in den Anlagen angeführten Untersuchungen entspricht einem Betrag von 1,20 Euro. Je Betrieb mit festem Sitz in Österreich haben pro Kalenderjahr bis zu fünf Untersuchungen kostenlos zu erfolgen. Die diesen Untersuchungen zu Grunde liegende Weinmenge darf insgesamt 20.000 Liter nicht übersteigen. Voraussetzung für die kostenlose Untersuchung ist, dass die staatliche Prüfnummer erteilt wurde.

§ 2. Die Kosten der Probeneinsendung (wie Porto und Fracht) sowie der Probenzustellung gehen zu Lasten des Antragstellers (Verfügungsberechtigten).

§ 3. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 9. August 1988 über einen Tarif für die Erteilung der staatlichen Prüfnummer, BGBl. Nr. 514/1988, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 141/1999, außer Kraft.

Anlage 1

Tarif der staatlichen Prüfnummer gereiht nach Weintypen

    

Punkte

Betrag €

DAC u.Qualitätswein weiß

 

54

64,8

DAC u.Qualitätswein rot

 

62

74,4

DAC - Mittelburgenland

 

66

79,2

Spätlese

weiß

  

66

79,2

Spätlese

rot

  

74

88,8

Beerenauslese, Ausbruch, Trockenbeeren-

  

auslese, Eiswein und Strohwein

weiß

70

84

   

rot

78

93,6

Anlage 2

Untersuchungskriterien gemäß § 25 Abs. 1 Weingesetz 2009

Für Wein sowie Land- und Qualitätswein weiß und rosé

Punkte

Relative Dichte d (20/20)

 

6

vorhandener Alkoholgehalt %vol oder g/l

 

5

Gesamtrockenextrakt g/l

 

3

reduzierende Zucker (Glucose und Fructose) g/l

6

zuckerfreier Extrakt (berechnet) g/l

1

titrierbare Säure g/l

 

6

freie und gesamte schwefelige Säure mg/l

12

ursprüngliches Mostgewicht oder Gesamtalkohol °KMW

1

Sinnenprobe

 

9

Verwaltungsaufwand

 

5

Zusätzliche Untersuchungen bei:

 

Qualitätswein und Prädikatswein rot

 

Fremdfarbstoff künstlich J/N

 

5

Malvidindiglucosid mg/l

 

3

Prädikatswein

  

Gesamtphosphor g/l

 

6

optisches Drehvermögen

 

6

Beerenauslese, Ausbruch, Trockenbeerenauslese, Eiswein und Strohwein:

 

flüchtige Säure g/l

 

4

DAC -Mittelburgenland

  

Äpfelsäure g/l

 

4

Berlakovich

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