117. Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über das Inkrafttreten der Neuen Kreditvereinbarungen des Internationalen Währungsfonds
Auf Grund des § 2 des Bundesgesetzes über die Aufstockung der Neuen Kreditvereinbarungen mit dem Internationalen Währungsfonds, BGBl. I Nr. 114/2010, wird kundgemacht:
Nach Mitteilung des Internationalen Währungsfonds ist die Reform der Neuen Kreditvereinbarungen (New Arrangements to Borrow, NAB) mit 11. März 2011 in Kraft getreten. Gemäß § 2 des Bundesgesetzes über die Aufstockung der Neuen Kreditvereinbarungen mit dem Internationalen Währungsfonds ist dieses Bundesgesetz mit 11. März 2011 in Kraft getreten.
Fekter
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