9. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
[Abkommenstext in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]
[Abkommenstext in englischer Sprache siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 27 Abs. 1 des Abkommens wurden jeweils am 10. Dezember 2010 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Jänner 2011 in Kraft getreten.
Anlage 1
Abkommenstext in deutscher Sprache (Übersetzung)
Anlage 2
Abkommenstext in englischer Sprache
Faymann
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