8. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Serbien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Serbien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommenstext in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Abkommenstext in serbischer Sprache siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 29 Abs. 1 des Abkommens wurden am 27. August bzw. 17. Dezember 2010 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß seinem Art. 29 Abs. 2 am 17. Dezember 2010 in Kraft getreten.
Anlage 1
Abkommenstext in deutscher Sprache
Anlage 2
Abkommenstext in englischer Sprache
Anlage 3
Abkommenstext in serbischer Sprache
Faymann
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