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BGBl III 8/2011

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

8. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Serbien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
(NR: GP XXIV RV 939 AB 947 S. 85. BR: AB 8417 S. 790.)

8. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Serbien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Serbien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommenstext in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Abkommenstext in serbischer Sprache siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 29 Abs. 1 des Abkommens wurden am 27. August bzw. 17. Dezember 2010 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß seinem Art. 29 Abs. 2 am 17. Dezember 2010 in Kraft getreten.

Anlage 1

Abkommenstext in deutscher Sprache 

Anlage 2

Abkommenstext in englischer Sprache  

Anlage 3

Abkommenstext in serbischer Sprache  

Faymann

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