86. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls über die Privilegien und Immunitäten der Internationalen Meeresbodenbehörde
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Protokoll über die Privilegien und Immunitäten der Internationalen Meeresbodenbehörde (BGBl. III Nr. 124/2004, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 147/2008) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: |
Brasilien | 16. November 2007 |
Bulgarien | 10. Februar 2009 |
Irland | 9. Februar 2011 |
Mosambik | 12. Jänner 2009 |
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zufolge hat das Königreich der Niederlande am 7. Jänner 2009 mitgeteilt, dass das Protokoll auch auf die Niederländischen Antillen1 Anwendung findet.
Faymann
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