79. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Bekämpfung von Emissionen von Stickstoffoxiden oder ihres grenzüberschreitenden Flusses
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Protokoll zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Bekämpfung von Emissionen von Stickstoffoxiden oder ihres grenzüberschreitenden Flusses (BGBl. Nr. 273/1991, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 41/2006) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: |
Albanien | 16. Juni 2009 |
Kroatien | 3. März 2008 |
Litauen | 26. Mai 2006 |
die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien | 10. März 2010 |
Faymann
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