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BGBl III 79/2011

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

79. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Bekämpfung von Emissionen von Stickstoffoxiden oder ihres grenzüberschreitenden Flusses

79. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Bekämpfung von Emissionen von Stickstoffoxiden oder ihres grenzüberschreitenden Flusses

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Protokoll zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Bekämpfung von Emissionen von Stickstoffoxiden oder ihres grenzüberschreitenden Flusses (BGBl. Nr. 273/1991, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 41/2006) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:

Albanien

16. Juni 2009

Kroatien

3. März 2008

Litauen

26. Mai 2006

die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

10. März 2010

Faymann

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