57. Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich einerseits und dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Estland andererseits über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visumerteilung
[Vereinbarung in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Vereinbarung in estnischer Sprache siehe Anlagen]
Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 6 Abs. 1 mit 5. April 2011 in Kraft getreten.
Anlage 1
Anlage 2
Faymann
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