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BGBl III 56/2011

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

56. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Serbien über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit
(NR: GP XXIV RV 878 AB 1080 S. 96. BR: AB 8460 S. 794.)

56. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Serbien über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Serbien über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit

[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommenstext in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Abkommenstext in serbischer Sprache siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 9 Abs. 1 des Abkommens wurden am 27. Dezember 2010 bzw. am 11. April 2011 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung am 1. Mai 2011 in Kraft.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Anlage 3

Anlage 3 

Faymann

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