51. Abkommen zwischen der Republik Österreich und Montenegro über soziale Sicherheit
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und Montenegro über soziale Sicherheit
[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommenstext in montenegrinischer Sprache siehe Anlagen]
Die Notifikationen gemäß Art. 38 des Abkommens wurden am 28. Jänner bzw. am 23. März 2011 vorgenommen; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 38 mit 1. Juni 2011 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Faymann
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