44. Protokoll zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation zum Übereinkommen betreffend die Durchführung des zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik abgeschlossenen Übereinkommens vom 28. Juli 1923 über die beiderseitigen Botschaftsgebäude und die Regelung gewisser besonderer, damit zusammenhängender Fragen vom 16. Juli 1927
[Protokoll in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Protokoll in russischer Sprache siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 5 des Protokolls wurden am 31. Jänner bzw. 18. Februar 2011 abgegeben; das Protokoll tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. April 2011 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Faymann
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