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BGBl III 43/2011

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

43. Änderungen der Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
[CELEX-Nr.: 32010L0061]

43. Änderungen der Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)

Laut Depositarmitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 5. Oktober 2010, C.N.626.2010.TREATIES-4 wurden die nachstehenden Änderungen der Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) (BGBl. Nr. 522/1973, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 36/2011) gemäß Art. 14 Abs. 3 des Übereinkommens angenommen und sind mit 1. Jänner 2011 in Kraft getreten:

[Änderungen der Anlagen A und B in französischer Sprache (authentischer Wortlaut) siehe Anlagen]

[Änderungen der Anlagen A und B in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]

In der französischen Fassung und der deutschen Übersetzung wurden die Dokumente ECE/TRANS/WP.15/204 (Stammfassung), ECE/TRANS/WP.15/204/Corr.1 (Korrekturen) und ECE/TRANS/WP.15/204/Add.1 (Ergänzungen) zusammengeführt. Mit ECE/TRANS/WP.15/204/Corr.1 zurückgenommene Änderungen sind nicht enthalten, bzw. wurden durch die Ergänzungen in ECE/TRANS/WP.15/204/Add.1 ersetzt. Folgeänderungen erscheinen unter dem jeweils zu ändernden Absatz (in der französischen Originalfassung im Anschluss an die Hauptänderung).

Der Unterabschnitt 2.2.9.1.10 wird in der deutschen Übersetzung komplett wiedergegeben, um den Wortlaut möglichst stark an die deutsche Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen anzupassen.

Mit dieser Kundmachung wird Anhang I.1 der Richtlinie 2008/68/EG über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland, ABl. Nr. L 260 vom 30.09.2008 S. 13, in der mit Richtlinie 2010/61/EU , ABl. Nr. L 233 vom 03.09.2010 S. 27, geänderten Fassung für internationale Beförderungen umgesetzt.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Faymann

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