29. Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Litauen über die Durchführung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Litauen über die gegenseitige Vertretung durch diplomatische und konsularische Vertretungen ihrer Staaten im Verfahren der Visumerteilung
[Durchführungsvereinbarung in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Durchführungsvereinbarung in litauischer Sprache siehe Anlagen]
Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. 6 Abs. 1 mit 1. März 2011 in Kraft.
Anlage 1
Durchführungsvereinbarung in deutscher Sprache
Anlage 2
Durchführungsvereinbarung in litauischer Sprache
Faymann
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