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BGBl III 30/2011

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

30. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Bulgarien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
(NR: GP XXIV RV 943 AB 1004 S. 86. BR: AB 8432 S. 791.)

30. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Bulgarien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Bulgarien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommenstext in bulgarischer Sprache siehe Anlagen]

[Abkommenstext in englischer Sprache siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 28 Abs. 1 des Abkommens wurden am 28. Jänner bzw. 1. Februar 2011 (eingelangt am 3. Februar 2011) abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß seinem Art. 28 Abs. 2 mit 3. Februar 2011 in Kraft getreten.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Anlage 3

Anlage 3 

Faymann

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