23.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, der Internationalen Finanz-Corporation und der Multilateralen Investitions-Garantie Agentur über die Einrichtung von Verbindungsbüros in Wien
[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommenstext in englischer Sprache siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 22 Abs. 1 des Abkommens wurden am 4. Oktober bzw. 22. Dezember 2010 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß derselben Bestimmung mit 1. Februar 2011 in Kraft.
Anlage 1
Abkommenstext in deutscher Sprache
Anlage 2
Abkommenstext in englischer Sprache
Faymann
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