22.
Der Nationalrat hat beschlossen:
1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
2. Die arabische, chinesische, russische und spanische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.
Übereinkommen zur Errichtung der Internationalen Anti-Korruptionsakademie als Internationale Organisation
[Übereinkommen in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]
[Übereinkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Übereinkommen in französischer Sprache siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 30. Dezember 2010 hinterlegt; das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. XVIII Abs. 3 mit 8. März 2011 in Kraft.
Folgende Internationale Organisationen haben das Übereinkommen ratifiziert: European Public Law Organization (EPLO) und das Internationale Zentrum für Migrationspolitikentwicklung (ICMPD).
Anlage 1
Übereinkommen in deutscher Sprache (Übersetzung)
Anlage 2
Übereinkommen in englischer Sprache
Anlage 3
Übereinkommen in französischer Sprache
Faymann
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