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BGBl III 22/2011

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

22. Übereinkommen zur Errichtung der Internationalen Anti-Korruptionsakademie als Internationale Organisation
(NR: GP XXIV RV 924 AB 1010 S. 86. BR: AB 8434 S. 791.)

22.

Der Nationalrat hat beschlossen:

1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

2. Die arabische, chinesische, russische und spanische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Übereinkommen zur Errichtung der Internationalen Anti-Korruptionsakademie als Internationale Organisation

[Übereinkommen in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]

[Übereinkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Übereinkommen in französischer Sprache siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 30. Dezember 2010 hinterlegt; das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. XVIII Abs. 3 mit 8. März 2011 in Kraft.

Folgende Internationale Organisationen haben das Übereinkommen ratifiziert: European Public Law Organization (EPLO) und das Internationale Zentrum für Migrationspolitikentwicklung (ICMPD).

Anlage 1

Übereinkommen in deutscher Sprache (Übersetzung) 

Anlage 2

Übereinkommen in englischer Sprache  

Anlage 3

Übereinkommen in französischer Sprache  

Faymann

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