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BGBl III 169/2011

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

169. 2. Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und Australien im Bereich der sozialen Sicherheit
(NR: GP XXIV RV 609 AB 720 S. 67. BR: AB 8322 S. 785.)

169. 2. Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und Australien im Bereich der sozialen Sicherheit

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

2. Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und Australien im Bereich der sozialen Sicherheit11 Kundgemacht in BGBl. Nr. 656/1992 idF BGBl. III Nr. 192/2002.

[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommenstext in englischer Sprache siehe Anlagen]

Die Notifikationen gemäß Art. IV Abs. 1 des Zusatzabkommens wurden am 1. Juli 2010 bzw. 17. Oktober 2011 vorgenommen; das Zusatzabkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Jänner 2012 in Kraft.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Faymann

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