169. 2. Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und Australien im Bereich der sozialen Sicherheit
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
2. Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und Australien im Bereich der sozialen Sicherheit1
[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommenstext in englischer Sprache siehe Anlagen]
Die Notifikationen gemäß Art. IV Abs. 1 des Zusatzabkommens wurden am 1. Juli 2010 bzw. 17. Oktober 2011 vorgenommen; das Zusatzabkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Jänner 2012 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Faymann
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