Abkommen zwischen der Republik Österreich und Bosnien und Herzegowina zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
168.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in bosnischer Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in kroatischer Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in serbischer Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 26. Oktober 2011 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 28 Abs. 2 am 1. Jänner 2012 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Faymann
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