15. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M222 gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten
Die Multilaterale Vereinbarung M222 gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten (BGBl. III Nr. 94/2010, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 113/2010) wurde von Italien am 14. Jänner 2011 unterzeichnet.
Faymann
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