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BGBl III 14/2011

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

14. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Königreichs Bahrain auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
(NR: GP XXIV RV 399 AB 501 S. 51. BR: AB 8255 S. 780.)

14. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Königreichs Bahrain auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Königreichs Bahrain auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]

[arabischer Vertragstext siehe Anlagen]

[englischer Vertragstext siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde gemäß Art. 27 Abs. 1 des Abkommens am 30. November 2010 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 27 Abs. 2 am 1. Februar 2011 in Kraft.

Anlage 1

deutscher Vertragstext  

Anlage 2

arabischer Vertragstext  

Anlage 3

englischer Vertragstext  

Faymann

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