14. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Königreichs Bahrain auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Königreichs Bahrain auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]
[arabischer Vertragstext siehe Anlagen]
[englischer Vertragstext siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde gemäß Art. 27 Abs. 1 des Abkommens am 30. November 2010 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 27 Abs. 2 am 1. Februar 2011 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Faymann
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)