159. Protokoll und Zusatzprotokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Finnland zur Abänderung des am 26. Juli 2000 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Protokoll und Zusatzprotokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Finnland zur Abänderung des am 26. Juli 2000 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen1
[Protokoll und Zusatzprotokoll in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Protokoll und Zusatzprotokoll in finnischer Sprache siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 2 des Protokolls wurden am 12. Juli bzw. 30. September 2011 (eingelangt am 30. September 2011) abgegeben; gemäß derselben Bestimmung treten das Protokoll und das Zusatzprotokoll mit 1. Dezember 2011 in Kraft.
Faymann
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