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BGBl III 159/2011

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

159. Protokoll und Zusatzprotokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Finnland zur Abänderung des am 26. Juli 2000 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
(NR: GP XXIV RV 1088 AB 1183 S. 107. BR: AB 8512 S. 797.)

159. Protokoll und Zusatzprotokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Finnland zur Abänderung des am 26. Juli 2000 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Protokoll und Zusatzprotokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Finnland zur Abänderung des am 26. Juli 2000 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen11 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 42/2001.

[Protokoll und Zusatzprotokoll in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Protokoll und Zusatzprotokoll in finnischer Sprache siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 2 des Protokolls wurden am 12. Juli bzw. 30. September 2011 (eingelangt am 30. September 2011) abgegeben; gemäß derselben Bestimmung treten das Protokoll und das Zusatzprotokoll mit 1. Dezember 2011 in Kraft.

Faymann

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