158. Abkommen zwischen der Republik Österreich und St. Vincent und den Grenadinen über den Informationsaustausch in Steuersachen
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und St. Vincent und den Grenadinen über den Informationsaustausch in Steuersachen
[Abkommenstext in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]
[Abkommenstext in englischer Sprache siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 10. Oktober 2011 ausgetauscht; das Abkommen tritt somit gemäß seinem Art. 11 Abs. 2 am 1. Jänner 2012 in Kraft.
Faymann
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