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BGBl III 151/2011

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

151. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Erleichterung von Ambulanz- und Rettungsflügen
(NR: GP XXIV RV 1122 AB 1336 S. 113. BR: AB 8540 S. 799.)

151. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Erleichterung von Ambulanz- und Rettungsflügen

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Erleichterung von Ambulanz- und Rettungsflügen

[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde gemäß Art. 13 des Abkommens am 21. September 2011 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. November 2011 in Kraft.

Anlage 1

Anlage 1 

Faymann

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