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BGBl III 149/2011

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

149. Vereinbarung zwischen dem österreichischen Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Strahlenschutz (nachfolgend BMLFUW), und der Staatlichen Nuklearaufsichtsbehörde der Tschechischen Republik (nachfolgend SÚJB) betreffend die Installation und Nutzung der österreichischen automatischen Strahlungsüberwachungsstation (nachfolgend AMS) in der Tschechischen Republik, welche im Rahmen des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik zur Regelung von Fragen gemeinsamen Interesses im Zusammenhang mit der nuklearen Sicherheit und dem Strahlenschutz vereinbart wurden

149. Vereinbarung zwischen dem österreichischen Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Strahlenschutz (nachfolgend BMLFUW), und der Staatlichen Nuklearaufsichtsbehörde der Tschechischen Republik (nachfolgend SÚJB) betreffend die Installation und Nutzung der österreichischen automatischen Strahlungsüberwachungsstation (nachfolgend AMS) in der Tschechischen Republik, welche im Rahmen des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik zur Regelung von Fragen gemeinsamen Interesses im Zusammenhang mit der nuklearen Sicherheit und dem Strahlenschutz vereinbart wurden

[Vereinbarung in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]

[Vereinbarung in englischer Sprache siehe Anlagen]

Die Vereinbarung ist gemäß deren Ziffer 10 mit 22. Februar 2011 in Kraft getreten.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Faymann

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