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BGBl III 111/2011

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

111. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Mazedonien über kulturelle Zusammenarbeit
(NR: GP XXIV RV 1086 AB 1178 S. 105. BR: AB 8507 S. 797.)

111. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Mazedonien über kulturelle Zusammenarbeit

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Mazedonien über kulturelle Zusammenarbeit

[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommen in mazedonischer Sprache siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 11 Abs. 2 des Abkommens wurden am 2. März bzw. 1. Juli 2011 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 11 Abs. 2 mit 1. August 2011 in Kraft.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Faymann

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