110. Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Durchführung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Schweizerischen Bundesrat über die Vertretung der Schweiz im Verfahren der Visumerteilung in Sofia, Tirana und Zagreb/Agram
[Durchführungsvereinbarung siehe Anlagen]
Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. 9 Abs. 1 mit 1. September 2011 in Kraft.
Anlage 1
Faymann
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