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BGBl I 22/2010

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

22. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über die Verkehrs-Arbeitsinspektion (VAIG 1994)
(NR: GP XXIV RV 495 AB 632 S. 57 . BR: AB 8295 S. 783 .)

22. Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion (VAIG 1994) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion (VAIG 1994), BGBl. Nr. 650/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 79/2008 und die Bundesministeriengesetznovelle 2009, BGBl. I Nr. 3/2009, wird wie folgt geändert:

1. In § 17 Abs. 1 wird zwischen dem ersten und dem zweiten Satz folgender neuer Satz eingefügt:

„Darüber hinaus kann der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie durch Verordnung auch festlegen, in welcher Weise die Erfordernisse des Arbeitnehmerschutzes in Verwaltungsverfahren zu berücksichtigen sind und deren Einhaltung nachzuweisen ist.“

2. Dem § 17 werden nach Abs. 2 folgende Abs. 3 und Abs. 4 angefügt:

„(3) Ausländischen Schifffahrtsunternehmen, deren Fahrzeuge auf österreichischen Wasserstraßen verkehren, kann im Wege des Schiffsführers eines Fahrzeuges des Unternehmens wirksam zugestellt werden.

(4) Eisenbahnunternehmen mit Sitz im Ausland, deren Fahrzeuge auf dem österreichischen Schienennetz verkehren, kann im Wege des Triebfahrzeugführers oder des Personals eines Fahrzeuges des Unternehmens wirksam zugestellt werden.“

Fischer

Faymann

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