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BGBl II 472/2010

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

472. Verordnung: Vorläufige Prozentsätze für die Verteilung der Ertragsanteile im Jahr 2011

472. Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die vorläufigen Prozentsätze für die Verteilung der Ertragsanteile im Jahr 2011

Auf Grund des § 24 Abs. 5 des Finanzausgleichsgesetzes 2008 (FAG 2008), BGBl. I Nr. 103/2007, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 73/2010, wird verordnet:

§ 1. Die hier geregelten Schlüssel sind bis zur Kundmachung der endgültigen Schlüssel bei den im Jahr 2011 fälligen Vorschüssen auf die Ertragsanteile der Länder und Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben anzuwenden. Der Ausgleich zwischen den vorläufigen und den endgültigen Verteilungsschlüsseln erfolgt bei der Zwischenabrechnung über die Ertragsanteile für das Jahr 2011.

Zu § 9 Abs. 1 FAG 2008

§ 2. Die Erträge der Abgaben mit einheitlichem Schlüssel werden zwischen dem Bund, den Ländern (Wien als Land) und den Gemeinden (Wien als Gemeinde) in folgendem Hundertsatzverhältnis geteilt:

 

Bund

Länder

Gemeinden

Abgaben mit einheitlichem Schlüssel:

67,413

20,702

11,885

Zu § 9 Abs. 7 Z 5 FAG 2008

§ 3. (1) Die Teile der auf die Länder und Gemeinden entfallenden Erträge an den Abgaben mit einheitlichem Schlüssel mit Ausnahme des Ausgleichs für die Abschaffung der Selbstträgerschaft und mit Ausnahme der auf die Länder entfallenden Anteile an der Erbschafts- und Schenkungssteuer werden auf die Länder und länderweise auf die Gemeinden nach den folgenden Schlüsseln aufgeteilt:

 

Länder

Gemeinden

nach der Volkszahl

77,017%

17,249 %

nach dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel

-

58,505 %

nach Fixschlüsseln

22,983%

24,246 %

Bei den Ertragsanteilen der Länder werden 1 780 500 000 Euro von den nach der Volkszahl zu verteilenden Mitteln abgezogen und den nach dem Fixschlüssel zu verteilenden Mitteln hinzugerechnet.

(2) Von den nach Fixschlüsseln zu verteilenden Mitteln werden bei den Ländern ein Betrag in Höhe von 0,949 % und bei den Gemeinden als Getränkesteuerausgleich ein Betrag in Höhe von 1,888 % des Aufkommens an der Umsatzsteuer nach Abzug des in § 8 Abs. 2 Z 1 FAG 2008 genannten Betrages als Anteile an der Umsatzsteuer in folgenden Verhältnissen verteilt:

 

Länder

Gemeinden

Burgenland

2,572 %

2,505 %

Kärnten

6,897 %

8,496 %

Niederösterreich

14,451 %

15,185 %

Oberösterreich

13,692 %

14,587 %

Salzburg

6,429 %

9,426 %

Steiermark

12,884 %

13,086 %

Tirol

7,982 %

14,512 %

Vorarlberg

3,717 %

4,811 %

Wien

31,376 %

17,392 %

und die verbleibenden Anteile in folgendem Verhältnis:

 

Länder

Gemeinden

Burgenland

3,250 %

1,255 %

Kärnten

6,881 %

5,292 %

Niederösterreich

17,898 %

13,537 %

Oberösterreich

15,829 %

16,497 %

Salzburg

6,976 %

8,252 %

Steiermark

13,744 %

9,328 %

Tirol

8,813 %

8,939 %

Vorarlberg

4,923 %

5,983 %

Wien

21,686 %

30,917 %

(3) Der Anteil des Landes Vorarlberg am Ertrag der Umsatzsteuer wird in acht gleichen Halbjahresraten um insgesamt 39,97 Millionen Euro zu Lasten aller anderen Länder erhöht. Dieser Vorweganteil verringert die Anteile der anderen Länder am Ertrag der Umsatzsteuer in folgendem Verhältnis:

Burgenland

5,43 %

Kärnten

10,80 %

Niederösterreich

23,07 %

Oberösterreich

14,90 %

Salzburg

9,72 %

Steiermark

16,39 %

Tirol

11,98 %

Wien

7,71 %

Die erste Halbjahresrate wird erstmals bei der auf den Baubeginn der Umfahrung Feldkirch-Süd folgenden Überweisung der Vorschüsse auf die Ertragsanteile überwiesen. Die restlichen sieben Halbjahresraten sind jeweils in Abständen von sechs Monaten zu überweisen. Durch einen späteren - auch nach 2013 gelegenen - Baubeginn wird der Anspruch des Landes Vorarlberg auf den Vorweganteil in Höhe von 39,97 Millionen Euro nicht berührt.

Zu § 9 Abs. 10 und 11 FAG 2008

§ 4. Der abgestufte Bevölkerungsschlüssel wird folgendermaßen gebildet:

Zu § 11 Abs. 6 FAG 2008

§ 5. Die Gemeinden erhalten je Einwohner folgende Beträge in Euro, wobei hier Statutarstädte bis 20 000 Einwohner Gemeinden von 20 001 bis 45 000 Einwohnern gleichgestellt sind:

Einwohnerzahl

10.001-18.000

20.001-45.000

über 50.000

Burgenland

-

34,68

-

Kärnten

22,77

27,32

31,87

Niederösterreich

27,32

32,78

38,25

Oberösterreich

26,90

32,27

37,65

Salzburg

26,26

-

36,76

Steiermark

25,11

30,13

35,15

Tirol

29,86

-

41,80

Vorarlberg

24,92

29,91

-

Ebreichsdorf

7,04

Gänserndorf

20,85

Gerasdorf bei Wien

19,53

Altmünster

6,1

Laakirchen

4,14

Hallein

30,26

Seekirchen am Wallersee

9,99

Zell am See

9,11

Köflach

24,03

Voitsberg

13,68

Imst

3,62

Pröll

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