418. Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der die Zusatzstoffkennzeichnungsverordnung aufgehoben wird
Auf Grund des § 6 Abs. 1 und 2 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes - LMSVG, BGBl. I Nr. 13/2006, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 52/2009, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend verordnet:
Die Verordnung über die Kennzeichnung von Zusatzstoffen für Lebensmittel und Verzehrprodukte (Zusatzstoffkennzeichnungsverordnung), BGBl. Nr. 476/1994, wird aufgehoben.
Stöger
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