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BGBl II 395/2010

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

395. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Bestimmung der Bundesanstalt für Bergbauernfragen als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt

395. Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der die Verordnung über die Bestimmung der Bundesanstalt für Bergbauernfragen als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt, geändert wird

Auf Grund der §§ 17a und 17b des Bundeshaushaltsgesetzes, BGBl. Nr. 213/1986, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 139/2009, wird vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Bestimmung der Bundesanstalt für Bergbauernfragen als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt, BGBl. II Nr. 286/2007, wird wie folgt geändert:

1. In § 2 wird die Zahl „2010“ durch die Zahl „2012“ ersetzt.

2. § 11 lautet:

§ 11.(1) Beim Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird vom 1.1.2007 bis 31.12.2013 ein Controlling-Beirat eingerichtet.“

3. In § 16 wird die Zahl „2007“ durch die Zahl „2011“ ersetzt.

4. Die Anlage wird ersetzt durch die Anlage dieser Verordnung:

Anlage

Projektprogramm gemäß § 17a Abs. 9 Z 3 des Bundeshaushaltsgesetzes

1. Strategische Zielsetzung der Bundesanstalt für Bergbauernfragen (BABF)

Die BABF ist in folgende agrar- und regionalpolitische Ziele des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft eingebunden:

  1. a) Nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes
  2. b) Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Berggebiete und anderer Gebiete mit ungünstiger Struktur
  3. c) Erhaltung einer leistungsfähigen, umweltschonenden, sozial orientierten bäuerlichen Landwirtschaft
  4. d) Sicherung der bestmöglichen Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Lebensmittel und Rohstoffen

2. Schlüsselaufgaben der BABF

Der Wirkungsbereich der BABF erstreckt sich auf:

  1. - Forschung in Angelegenheiten des Bergraumes und anderer Gebiete mit ungünstiger Struktur
  2. - Analysen der natürlichen, gesellschaftlichen, ökonomischen und politischen Ursachen der Probleme des Bergraumes und anderer Gebiete mit ungünstiger Struktur
  3. - Analyse und Bewertung von Maßnahmen und Instrumenten zur Lösung der Probleme des Bergraumes und anderer Gebiete mit ungünstiger Struktur; Erarbeitung von produktionstechnischen, sozialen, betrieblichen und agrarpolitischen Alternativen; wissenschaftliche Begleitung in der Durchführung modellhafter Alternativen

In diesen Bereichen werden folgende Schlüsselaufgaben wahrgenommen:

Schlüsselaufgaben

Anteil am gesamten Leistungsvolumen

wissenschaftliche Forschung mit agrar- und regionalpolitischen sowie sozioökonomischen Fragestellungen

ca. 60 vH

Erstellung von Gutachten, Expertisen und Stellungnahmen

ca. 40 vH

Evaluierung von agrar-, regional- und umweltpolitischen Maßnahmen und Programmen

Unterstützung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft insbesondere in agrar- und regionalpolitischen Belangen (insbesondere Sitzungsteilnahme, Vertretung des BMLFUW in Expertengruppen)

Beitrag zur Informations- und Öffentlichkeitsarbeit an den von der BABF bearbeiteten Themen

Zielgruppen der Leistungen der BABF sind das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und andere betroffene Bundesministerien; agrar- und regionalpolitische Entscheidungsträger; die EU-Kommission und andere internationale Organisationen; sowie andere Forschungseinrichtungen.

3. Rechtsgrundlagen der Verwaltungstätigkeit

  1. - Bundesgesetz über die Bundesämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesan-stalten, BGBl.Nr. 515/1994, in der jeweils geltenden Fassung
  2. - Landwirtschaftsgesetz 1992, BGBl.Nr. 375/1992, in der jeweils geltenden Fassung
  3. - Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, mit der die Berggebiete und benachteiligten förderungswürdigen Gebiete bestimmt werden, BGBl.Nr. 771/1995, in der jeweils geltenden Fassung
  4. - Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft mit der die Bergbauernbetriebe im Land, Kärnten, im Land Niederösterreich, im Land Oberösterreich, im Land Salzburg, im Land Steiermark, im Land Tirol und im Land Vorarlberg bestimmt werden, BGBl.Nr. 1048 bis 1054/1994 und Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft mit der die Bergbauernbetriebe im Lande Burgenland neu bestimmt werden, BGBl.Nr. 542/1979, in der jeweils geltenden Fassung
  5. - Einschlägige Verordnungen und Richtlinien der EU insbesondere in den Bereichen:
    1. - Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes, Verordnung (EG) Nr. 1698/2005
    2. - Strukturfonds, Zielgebiete, Vorbeitrittshilfe
    3. - benachteiligte landwirtschaftliche Gebiete (Gemeinschaftsverzeichnis der benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete, Ausgleichszulage)
    4. - Agrarumweltmaßnahmen und -programme
    5. - Strukturfonds und regionale Förderprogramme

4. Allgemeine Ziele der BABF

4.1 Fachbezogene Ziele:

4.1.1 Allgemeine fachbezogene Ziele:

  1. - Effiziente Durchführung wissenschaftlicher Forschung und Aufbereitung sowie Bereitstellung der Forschungsergebnisse
  2. - Erstellung von Evaluierungen, Gutachten, Expertisen und Stellungnahmen
  3. - Ziele für Leistungen im Bereich wissenschaftlicher Forschung
  4. A. Einhaltung der Forschungsprojektpläne und der Planung sonstiger wissenschaftlicher Arbeiten

4.1.2 Ziele für sonstige fachbezogene Leistungen:

  1. B. Beibehaltung der Anzahl der Evaluierungen, Gutachten, Expertisen und Stellungnahmen in Abhängigkeit vom Ressourceneinsatz im bestehenden Ausmaß

4.1.3 Ziele für Informations- und Öffentlichkeitsarbeit

  1. C. Erhöhung des Bekanntheitsgrades und der Verbreitung der Forschungsergebnisse der BABF

4.2 Managementziele:

  1. D. Anwendung der Kostenrechnung zur Erhöhung des Kostenbewusstseins und zum effizienten Einsatz der personellen und finanziellen Ressourcen der BABF
  2. E. Stabilisierung des Budgetbedarfes bei mindestens gleich bleibenden Leistungen
  3. F. Erhöhung der Einnahmen in Relation zu den Ausgaben

4.3 Qualitätsbezogene Ziele

  1. G. Beibehaltung des Anteils bzw. weiterer Ausbau der internationalen Forschungskooperationen

5. Leistungskatalog, konkrete Ziele und Indikatoren

Die vorgenannten fachlichen Ziele konkretisieren sich in folgenden Leistungen/Produkten und Indikatoren:

Produkt bzw. Leistung

Maß­gebl. Ziele *)

I n d i k a t o r

Entwicklung des Indikators

 

2007

2008

2009

2010

2011

2012

Durchführung von For­schungs­projekten

A

Anzahl der abge­schlossenen For­schungsprojekte

3

4

4

4

4

4

Wissen­schaftl. Kurzstudien

A

Anzahl der Berichte wiss. Kurzstudien

8

8

9

9

8

7

Erstellung von Evalu­ierungen, Gutachten, Expertisen und Stellung­nahmen

B

Anzahl der Erledigungen

40

40

40

40

36

34

Erstellung von Evalu­ierungen, Gutachten, Expertisen und Stellung­nahmen

B

Anteil der termingerechten Erledigungen

94vH

94vH

95vH

95vH

90vH

88vH

Publizierte Forschungs­berichte

A,C

Anzahl der Forschungs­berichte

3

3

3

3

3

3

Sonstige Fachpubli­kationen

C

Anzahl der Fachpublika­tionen

31

32

33

34

31

29

Fachvorträge

C

Anzahl der Fachvorträge

31

32

33

34

31

29

Effizienter Ressourcen­einsatz

D

Anwendung der Kostenrechnung

An­wen­dung

An­wen­dung

An­wen­dung

An­wen­dung

An­wen­dung

An­wen­dung

Budgetmanagement

E,F

Erreichung des Saldos gemäß Z. 6.1

Errei­chung

Errei­chung

Errei­chung

Errei­chung

Errei­chung

Errei­chung

Durchführung von Forschungs­arbeiten

G

Anteil des Ressour­ceneinsatzes in Forschung mit internationaler Kooperation

34vH

35vH

36vH

37vH

34vH

32vH

*) Kürzel gem. Pkt. 4

6. Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Einnahmen und Ausgaben sowie Planstellen

6.1 Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Einnahmen und Ausgaben (Beträge in EURO)

 

2007

2008

2009

2010

2011

2012

Ausgaben

      

UT 0

710.000

750.000

770.000

770.000

662.000*)

614.000**)

UT 3

26.000

27.000

28.000

29.000

29.000

29.000

UT 7

1.000

1.000

1.000

1.000

5.000

1.000

UT 8

225.000

230.000

235.000

240.000

240.000

240.000

Summe Ausgaben

962.000

1.008.000

1.034.000

1.040.000

936.000

884.000

UT 4

22.000

23.000

24.000

25.000

25.000

25.000

UT 5

49.000

51.000

53.000

55.000

55.000

55.000

UT 7

1.000

1.000

1.000

1.000

1.000

1.000

Summe Einnahmen

72.000

75.000

78.000

81.000

81.000

81.000

Saldo

890.000

933.000

956.000

959.000

855.000

803.000

*) Annahme 1 % Gehaltserhöhung, 145.000 € RL-Entnahme aus RL-Konto 2984-003

**) Annahme 2 % Gehaltserhöhung, 211.000 € RL-Entnahme aus RL-Konto 2984-003

6.2 Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Planstellen

Im Projektzeitraum sind keine Abgänge durch Pensionierung, Versetzungen und Austritte zu erwarten. Um die geplanten Leistungen auch erbringen zu können, wird von einer Nachbesetzung bei allfälligen unerwarteten Abgängen ausgegangen.

Beamte/

Verwendungsgruppe

Ausgangspunkt

 

2007

2008

2009

2010

2011

2012

A 1

6

6

6

6

6

6

A 3

1

1

1

1

1

1

Summe Beamte

7

7

7

7

7

7

Vertragsbedienstete/

Entlohnungsgruppe

Ausgangspunkt

 

2007

2008

2008

2010

2011

2012

v 1

3

3

3

3

3

3

v 2

1

1

1

1

1

1

v 3

2

2

2

2

2

2

Summe Vertragsbed.

6

6

6

6

6

6

Lehrlinge

1

1

1

1

-

-

Gesamt

14

14

14

14

13

13

Berlakovich

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