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BGBl II 336/2010

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

336. Verordnung: Hybridverordnung - HybV

336. Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Anerkennung von hybridem Kapital (Hybridverordnung - HybV)

Auf Grund des § 23 Abs. 17 des Bankwesengesetzes - BWG, BGBl. Nr. 532/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 72/2010, wird verordnet:

Maßvolle Rückzahlungsanreize

§ 1. (1) Erhöhungsvereinbarungen in Verbindung mit einem Kündigungsrecht des Emittenten stellen einen maßvollen Rückzahlungsanreiz gemäß § 23 Abs. 4a Z 4 BWG dar, wenn

  1. 1. die vereinbarte Erhöhung der Mindestdividende nicht höher ist als
    1. a) 100 Basispunkte abzüglich des Swap Spread gemäß Z 3, oder
    2. b) 50 vH des zum Zeitpunkt der Bepreisung bestehenden Renditeunterschieds zwischen dem hybriden Instrument und dem ursprünglichen Referenzinstrument abzüglich des Swap Spread gemäß Z 3,
  2. 2. in den Emissionsbedingungen des Instruments nur eine Erhöhungsvereinbarung vorgesehen ist, und
  3. 3. der Swap Spread zum Zeitpunkt der Bepreisung festgelegt wird und die zu diesem Zeitpunkt bestehende Differenz in der Rendite zwischen dem ursprünglichen Referenzinstrument und dem Referenzinstrument nach Zinserhöhung ausdrückt.

(2) Klauseln über ein Principal Stock Settlement in Verbindung mit einem Kündigungsrecht des Emittenten stellen einen maßvollen Rückzahlungsanreiz gemäß § 23 Abs. 4a Z 4 BWG dar, wenn das Umtauschverhältnis zum Zeitpunkt der vorzeitigen Rückzahlung des Kapitals nicht mehr als 150 vH des Umtauschverhältnisses zum Zeitpunkt der Emission ausmacht.

Inkrafttreten

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 31. Dezember 2010 in Kraft.

Ettl Pribil

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