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BGBl II 314/2010

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

314. Verordnung: Änderung der Zollrechts-Durchführungsverordnung

314. Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Zollrechts-Durchführungsverordnung geändert wird

Aufgrund des Zollrechts-Durchführungsgesetzes, BGBl. Nr. 659/1994 (ZollR-DG), zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 34/2010, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Zollrechts (ZollR-DV 2004), BGBl. II Nr. 184/2004, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 368/2008, wird - hinsichtlich § 1 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft - wie folgt geändert:

1. In § 1 wird die Wortfolge „nach den Bestimmungen des Qualitätsklassengesetzes“ durch die Wortfolge „nach den Bestimmungen des Vermarktungsnormengesetzes“ ersetzt, an die Stelle der Zitierung „Verordnung des Bundesministers für Land-und Forstwirtschaft über die Durchführung der Qualitätskontrolle, BGBl. Nr. 576/1995“ tritt die Zitierung „Vermarktungsnormen-Kontrollverordnung, BGBl. II Nr. 281/2010“.

2. In § 8 Z 1 lautet die lit.d):

„d) Waren des Titels II Kapitel V bis zu einem Gesamtwert von 22 Euro, X, XX, XXV, XXVIII, XXX;“

3. In § 21 tritt an die Stelle des Begriffes „Kommission“ der Begriff „Europäische Kommission“.

4. In § 22 tritt an die Stelle der Wortfolge „von der Kommission“ die Wortfolge „von der Europäischen Kommission“.

5. In § 23 Abs. 4 tritt an die Stelle der Wortfolge „der Kommission“ die Wortfolge „der Europäischen Kommission“.

6. § 25 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

a) Im Einleitungssatz wird die Wortfolge „Titeln des Kapitels I ZBefrVO“ durch die Wortfolge „Kapiteln des Titels I ZBefrVO“ ersetzt.

b) In Z 1 wird die Zitierung „Titel I“ durch die Zitierung „Kapitel I“ ersetzt, in Z 1 lit. b tritt unter i) an Stelle der Wortfolge „im Zollgebiet der Gemeinschaft“ die Wortfolge „im Zollgebiet der Europäischen Union“ und unter ii) an Stelle der Wortfolge „des Zollgebiets der Gemeinschaft“ die Wortfolge „des Zollgebiets der Europäischen Union“.

c) In Z 2 wird die Zitierung „Titel II, III, IV“ durch die Zitierung „Kapitel II und III“ ersetzt.

d) In Z 3 wird die Zitierung „Titel V“ durch die Zitierung „Kapitel IV“ ersetzt.

e) In Z 4 wird die Zitierung „Titel VIII“ durch die Zitierung „Kapitel VII“ ersetzt.

f) In Z 5 wird die Zitierung „Titel XII“ durch die Zitierung „Kapitel XI“ , die Zitierung „Art. 52 und 53“ durch die Zitierung „Art. 44 und 45“ sowie die Zitierung „Art. 59a“ durch die Zitierung „Art. 51“ ersetzt.

g) In Z 6 wird die Zitierung „Titel VIII, XIVa und XIVb“ durch die Zitierung „Kapitel XII, XIV und XV“ ersetzt.

h) In Z 7 wird die Zitierung „Titel XVI“ durch die Zitierung „Kapitel XVII“ ersetzt.

i) In Z 8 wird die Zitierung „Titel XVIII“ durch die Zitierung „Kapitel XIX“ ersetzt.

j) In Z 9 wird die Zitierung „Titel XXI“ durch die Zitierung „Kapitel XXII“ ersetzt.

7. § 25 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

a) In Z 2 wird die Zitierung „Art. 1 Abs. 2 Buchstabe c) zweiter Anstrich ZBefrVO“ durch die Zitierung „Art. 2 Abs. 1 Buchstabe c) ii) ZBefrVO“ ersetzt.

b) In Z 4 wird die Zitierung „Art. 133 Abs. 1 Buchstabe b) ZBefrVO“ durch die Zitierung „Art. 128 Abs. 1 Buchstabe b) ZBefrVO“ ersetzt.

c) In Z 5 wird die Zitierung „Art. 133 Abs. 1 Buchstabe c bis g ZBefrVO“ durch die Zitierung „Art. 128 Abs. 1 Buchstabe c bis g ZBefrVO“ ersetzt.

d) In Z 6 wird die Zitierung „Art. 133 Abs. 2 ZBefrVO“ durch die Zitierung „Art. 128 Abs. 2 ZBefrVO“ ersetzt.

8. § 26 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 3 wird die Zitierung „Art. 1 Abs. 2 Buchstabe c) zweiter Anstrich ZBefrVO“ durch die Zitierung „Art. 2 Abs. 1 Buchstabe c) ii)“ ersetzt.

b) In Abs. 4 Z 1 wird die Zitierung „Art. 1 Abs. 2 Buchstabe c erster Anstrich bzw. Buchstabe d ZBefrVO“ durch die Zitierung „Art. 2 Abs. 1 Buchstabe c) i) bzw. Buchstabe d ZBefrVO“ ersetzt.

Pröll

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