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BGBl II 276/2010

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

276. Kundmachung: Verzeichnis der harmonisierten Normen für die Sicherheit von Geräten und Schutzsystemen zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen

276. Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend das Verzeichnis der harmonisierten Normen für die Sicherheit von Geräten und Schutzsystemen zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen

Auf Grund des § 71 Abs. 4 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 66/2010, und des § 3 Abs. 4 des Elektrotechnikgesetzes 1992 - ETG 1992, BGBl. Nr. 106/1993, geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 136/2001, in Verbindung mit § 5 Abs. 4 der Explosionsschutzverordnung 1996 - ExSV 1996, BGBl. Nr. 252/1996, wird kundgemacht:

  1. 1. Die Neufassung des Verzeichnisses der harmonisierten Europäischen Normen für die Sicherheit von Geräten und Schutzsystemen zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen wird in der Anlage mit Stand 07. Juli 2010 geregelt.
  2. 2. Mit dieser Kundmachung wird der gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtung entsprochen, die sich aus Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 94/9/EG für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX) und aus der Mitteilung der Kommission 2010/C 183/01 vom 07.07.2010 ergibt.
  3. 3. Die Kundmachung vom 07. Juni 2010, BGBl. II Nr. 159/2010, wird hiermit gegenstandslos.

Anlage 1

Anlage 1 

Mitterlehner

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