253. Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Aufhebung des § 12 Abs. 1 der Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsrichtlinie (A-QSRL) durch den Verfassungsgerichtshof
Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 24. Juni 2010, G 11, 12/10, V 17,18/10-8, dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend zugestellt am 23. Juli 2010, zu Recht erkannt:
- „1. § 12 Abs. 1 der Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsrichtlinie (A-QSRL), BGBl. II Nr. 251/2006, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
- 2. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2010 in Kraft.“
Mitterlehner
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