243. Bekanntmachung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend den Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an den allgemein bildenden Pflichtschulen, den allgemein bildenden höheren Schulen (Sekundarstufe I) und der Polytechnischen Schule sowie Änderung der Bekanntmachung betreffend den Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen
Artikel I
Bekanntmachung betreffend den Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an den allgemein bildenden Pflichtschulen, den allgemein bildenden höheren Schulen (Sekundarstufe I) und der Polytechnischen Schule
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993, wird bekannt gemacht:
Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an den allgemein bildenden Pflichtschulen, den allgemein bildenden höheren Schulen (Sekundarstufe I) und der Polytechnischen Schule wurde von der griechisch-orientalischen Kirche in Österreich erlassen und wird mit Wirksamkeit vom 1. September 2010 gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht.
Artikel II
Bekanntmachung, mit der die Bekanntmachung betreffend den Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen geändert wird
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993, wird bekannt gemacht:
Die Bekanntmachung des Bundesministers für Unterricht und Kunst betreffend den Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen, BGBl. Nr. 441/1991, in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 248/2008, wird wie folgt geändert:
1. Der Titel lautet:
„Bekanntmachung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend den Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an mittleren und höheren Schulen (Sekundarstufe II)“
2. Die Überschrift der Anlage lautet:
„Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an mittleren und höheren Schulen (Sekundarstufe II)“
3. In der Anlage IV. Abschnitt (Lehrstoff) entfällt mit Ablauf des 31. August 2010 der Lehrstoff der 5. bis 8. Schulstufe.
Anlage 1
Schmied
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