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BGBl II 242/2010

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

242. Verordnung: Benützungsarten-Nutzungen-Verordnung - BANU - V

242. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Angabe und Definition der Benützungsarten und Nutzungen im Grenzkataster (Benützungsarten-Nutzungen-Verordnung - BANU - V)

Auf Grund des § 10 Abs. 2 des Vermessungsgesetzes (VermG) BGBl. Nr. 306/1968 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 100/2008 wird verordnet:

Die Benützungsarten-Nutzungen-Verordnung, BGBl. II Nr. 116/2010, wird wie folgt geändert:

§6 lautet:

§ 6. Diese Verordnung tritt mit dem Tag in Kraft, an dem die elektronische Umschreibung der Daten des Grundbuchs gemäß § 2a GUG erfolgt. Die Änderung der bestehenden Benützungsarten im Kataster auf die Benützungsarten und Nutzungen gemäß dieser Verordnung hat bis spätestens 1. Jänner des darauf folgenden Jahres zu erfolgen.“

Mitterlehner

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