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BGBl II 177/2010

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

177. Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zur Aufhebung der Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Kärnten über gemeinsame Maßnahmen zur Sicherung eines ausgewogenen Verhältnisses von Wald und Wild

177. Artikel 1

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG

Der Bund, vertreten durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und das Land Kärnten, vertreten durch den Landeshauptmann - im Folgenden Vertragsparteien genannt - sind übereingekommen, gemäß Art. 15a B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen:

Artikel 1

Die „Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Kärnten über gemeinsame Maßnahmen zur Sicherung eines ausgewogenen Verhältnisses von Wald und Wild“, kundgemacht in BGBl. Nr. 444/1980, wird aufgehoben.

Artikel 2

Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Dieses hat den Vertragsparteien beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.

Für das Land Kärnten:

Der Landeshauptmann

Dörfler

Für den Bund:

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Berlakovich

Dörfler

Berlakovich

Faymann

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