vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl III 72/2010

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

72. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über Zollerleichterungen im Reiseverkehr

72. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Abkommens über Zollerleichterungen im Reiseverkehr

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Abkommen über Zollerleichterungen im Reiseverkehr (BGBl. Nr. 131/1956, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 3/2000) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:

Albanien

9. August 2010

Liberia

16. September 2006

Litauen

1. Dezember 2006

Weiters haben nachstehende Staaten Kontinuitätserklärungen zum Abkommen abgegeben:

Staaten:

mit Wirksamkeit vom:

Montenegro

3. Juni 2006

Serbien

27. April 1992

Auf Grund einer Erklärung der Volksrepublik China findet das Abkommen mit Wirksamkeit vom 20. Dezember 1999 auf die Sonderverwaltungsregion Macao weiterhin Anwendung.

Faymann

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)