71. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Abkommen über Zollerleichterungen im Reiseverkehr betreffend die Einfuhr von Werbeschriften und Werbematerial für den Fremdenverkehr
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Zusatzprotokoll zum Abkommen über Zollerleichterungen im Reiseverkehr betreffend die Einfuhr von Werbeschriften und Werbematerial für den Fremdenverkehr (BGBl. Nr. 131/1956, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 4/2000) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: |
Albanien | 9. August 2010 |
Liberia | 16. September 2006 |
Litauen | 1. Dezember 2006 |
Weiters haben nachstehende Staaten Kontinuitätserklärungen zum Abkommen abgegeben:
Staaten: mit Wirksamkeit vom: Montenegro 3. Juni 2006 Serbien 27. April 1992 |
Auf Grund einer Erklärung der Volksrepublik China findet das Abkommen mit Wirksamkeit vom 20. Dezember 1999 auf die Sonderverwaltungsregion Macao weiterhin Anwendung.
Faymann
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)