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BGBl III 61/2010

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

61. Kundmachung: Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen und des Fakultativprotokolls über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten

61. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen und des Fakultativprotokolls über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen und zum Fakultativprotokoll über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten (BGBl. Nr. 66/1966, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 106/2007) hinterlegt:

1. Übereinkommen:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:

Malediven

2. Oktober 2007

St. Kitts und Nevis

6. Juli 2010

2. Fakultativprotokoll:

Rumänien hat am 19. September 2007 seine Beitrittsurkunde zum Fakultativprotokoll über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten hinterlegt.

Faymann

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