106. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen und des Fakultativprotokolls über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben die Komoren am 27. September 2004 ihre Beitrittsurkunde zum Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (BGBl. Nr. 66/1966, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 89/2006) hinterlegt.
Weiters hat Montenegro mit Wirkung vom 3. Juni 2006 erklärt, sich auch weiterhin an das Übereinkommen und das Fakultativprotokoll gebunden zu erachten.
Gusenbauer
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