55. Protokoll zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Protokoll zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
[Protokoll in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Protokoll in schwedischer Sprache siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 3 des Protokolls wurden am 4. Mai bzw. 17. Mai 2010 (eingelangt am 18. Mai 2010) abgegeben; das Protokoll tritt daher gemäß derselben Bestimmung am 16. Juni 2010 in Kraft.
Anlage 1
Protokoll in deutscher Sprache
Anlage 2
Protokoll in schwedischer Sprache
Faymann
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