54. Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Monaco über den Informationsaustausch in Steuersachen
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Monaco über den Informationsaustausch in Steuersachen
[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in französischer Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 19. Mai 2010 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 11 Abs. 2 am 1. August 2010 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Abkommen in englischer Sprache
Anlage 3
Abkommen in französischer Sprache
Faymann
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