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BGBl III 54/2010

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

54. Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Monaco über den Informationsaustausch in Steuersachen
(NR: GP XXIV RV 454 AB 515 S. 51. BR: AB 8269 S. 780.)

54. Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Monaco über den Informationsaustausch in Steuersachen

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Monaco über den Informationsaustausch in Steuersachen

[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommen in französischer Sprache siehe Anlagen]

[Abkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 19. Mai 2010 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 11 Abs. 2 am 1. August 2010 in Kraft.

Anlage 1

Abkommen in deutscher Sprache  

Anlage 2

Abkommen in englischer Sprache  

Anlage 3

Abkommen in französischer Sprache  

Faymann

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